Helmich IT-Security GmbH

AGB

1. Allgemeine Bedingungen
Leistung und Lieferung erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese haben auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen Gültigkeit, ohne das es einer nochmaligen ausdrücklichen Vereinbarung bedarf. Die Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich mit der Bestellung, spätestens mit der Entgegennahme der Ware als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Helmich IT-Security GmbH sie schriftlich bestätigen.

2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets Freibleibend, sofern eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Alle Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt sind. Bei sofortiger Lieferung kann die schriftliche Bestätigung auch durch die Lieferung und/oder Rechnung erfolgen. Verbesserungen oder Änderungen der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten.
Überschreitet der Käufer durch seien Abruf sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden. Die als vereinbart geltende Hauptleistung wird ausschließlich durch die Präzisierung der schriftlichen Auftragsbestätigung abgegrenzt. Die Verkaufsangestellten der Helmich IT-Security GmbH sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt der Auftragsbestätigung hinausgehen. Solche Absprachen verpflichten uns nur, wenn wir diese schriftlich bestätigen.

3. Preise
Die in unseren Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuer und anderer gesetzlicher Abgaben im Lieferland sowie Transportkosten, Verpackung, ggf. Transportversicherung und Abwicklungspauschale. Für alle Lieferungen bleibt Versand per Vorauskasse oder Barnachnahme ausdrücklich vorbehalten.
Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Preise unserer Zulieferanten sowie Währungsparitäten, Zoll und Einfuhrgebühren. Bei Handelsware, die aus dem Ausland bezogen wird, können die vereinbarten Preise dann angepasst werden, wenn die Währung des Bezugslandes zum € zwischen Auftragserstellung und Auslieferung (Rechnungsstellung) um mehr als 5% schwankt.

4. Lieferung und Leistung
Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Eine Lieferfrist beginnt, sobald eine Einigung über sämtliche Auftragsbedingungen erzielt und die Klärung eventueller Vertragsmodalitäten erfolgt ist und verlängert sich unbeschadet unserer Rechte bei Kundenverzug um die Zeit, die der Kunde im Verzug ist.
Die Notwendigkeit zur Haltung einer Lieferfrist besteht nur, wenn eine Nachfrist von mindestens 10 Tagen schriftlich gesetzt ist und auch die Nachfrist nicht eingehalten wird. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Naturkatastrophen etc., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Lieferanten eintreten, befreien uns von der Einhaltung bestimmter vereinbarter Lieferfristen.   Schadebersatzansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten  Nachfrist, sind ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Käufer zur Annahme, es sei denn, bei Vertragsschluss wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

5. Abnahme, Abnahmeverzug
Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin anzunehmen. Verweigert der Käufer die Annahme, so geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung sofort auf ihn über. In diesem Fall befindet sich der Käufer ohne weitere Mahnung im Verzug und haftet gegenüber der Helmich IT-Security GmbH für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.

6. Versand und Gefahrenübergang
Die Beförderungsgefahr trägt der Empfänger, auch bei frachtfreier Lieferung. Die Entscheidung über die Versendungsform (Transportweg u. Transportmittel) behält sich die Helmich IT-Security GmbH vor. Nur auf ausdrückliche schriftliche Erklärung des Kunden wird die Ware für den Versand durch die Helmich IT-Security GmbH versichert.
Wünscht unser Vertragspartner Sonderbeförderung, so trägt er auch die dadurch hervorgerufenen Kosten. Lieferungen erfolgen stets auf Rechnung und Gefahr des Vertragspartners, die Gefahr geht mit der Absendung bzw. der Übergabe auf den Vertragspartner über. Eine Haftung für Transportschäden ist ausgeschlossen. Eingetretene Transportschäden oder Transportverluste sind der Helmich IT-Security GmbH unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne das es seiner vorherigen Zustimmung bedarf.

7. Preise und Zahlungsbedingungen
Die sich aus der jeweils gültigen Endkunden-/ Fachhandelspreisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten und Transportversicherung werden dem Kunden entsprechend der Endkunden-/ Fachhandelsliste zusätzlich berechnet. Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Wechsel und Schecks werden nur nach besonderer Vereinbarung und für die Helmich IT-Security GmbH kosten- und spesenfrei angenommen.   Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Helmich IT-Security GmbH ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugschadens bleibt unberührt. Die Helmich IT-Security GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alte Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist die Helmich IT-Security GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückhaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht rechtzeitig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen. Soweit Umstände oder Auskünfte eine schlechte wirtschaftliche Situation des Kunden erkennen lassen, kann die Helmich IT-Security GmbH jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistungen oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Orderungen, für die eine Ratenzahlung vereinbart ist, werden in diesem Fall sofort fällig. Wir sind berechtigt, Ansprüche aus unseren Forderungen an Dritte abzutreten.

8. Eigentumsvorbehalt
Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum der Helmich IT-Security GmbH bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Orderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden. Wird ein gelieferter Gegenstand mit anderen, nicht der Helmich IT-Security GmbH gehörenden Gegenstände verarbeitet, so erwirbt die Helmich IT-Security GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des gelieferten Gegenstandes zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.  Der Kunde ist zur Weitergabe der Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum der Helmich IT-Security GmbH hinzuweisen und die Helmich IT-Security GmbH unverzüglich zu unterrichten, damit wir Klage nach § 771 ZPO erheben können. Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen oder zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der Helmich IT-Security GmbH an den Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die Helmich IT-Security GmbH zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung eines Liefergegenstandes durch die Helmich IT-Security GmbH gelten nicht als Vertragsrücktritt, soweit der Kunde Kaufmann ist. Der Kunde tritt seine Orderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die Helmich IT-Security GmbH ab. Die Helmich IT-Security GmbH ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und – verpflichtet. Auf das Verlangen der Helmich IT-Security GmbH hin wird der Kunde die abgetretenen Orderungen benennen.   Die Helmich IT-Security GmbH darf zur Sicherung ihrer Zahlungs- Ansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der Helmich IT-Security GmbH um mehr als 20%, gibt die Helmich IT-Security GmbH auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei. Für Test- und Vorführungszwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum der Helmich IT-Security GmbH. Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung mit der Helmich IT-Security GmbH benutzt werden.

9. Gewährleistungen
Die Helmich IT-Security GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das fehlen  zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch der Tatsache  bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich, Fehler an der Hard- und Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.   Technische Eigenschaften und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keiner Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben von der Helmich IT-Security GmbH schriftlich bestätigt wurde. Die Gewährleistungsansprüche gegen die Helmich IT-Security GmbH verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.
Unabhängig davon gibt die Helmich IT-Security GmbH etwaige weitergehende Garantie und Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür selbst einzustehen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen ist es erforderlich, dass Defektteil frei an die Helmich IT-Security GmbH zu senden und eine Fehlerbeschreibung mit Anlage der Modell- und Seriennummer sowie einer Rechnungskopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, beizufügen. Ein Vorabtausch ist ausgeschlossen.
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der Helmich IT-Security GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Helmich IT-Security GmbH über. Falls die Helmich IT-Security GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen kann, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Im falle einer Nachbesserung übernimmt die Helmich IT-Security GmbH die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere Transportkosten für das bemängelte Stück, trägt der Kunde, soweit diese sonstigen Kosten nicht außer Verhältnis zum Auftragswert stehen. Die Gewährleistungen entfällt, wenn das Vertragsprodukt durch den Kunden oder Dritte unsachgemäß installiert bzw. selbständig gewartet, repariert, benutzt, verändert oder Umgebungsbedingungen oder mechanischen Belastungen ausgesetzt wird, die nicht den Installationsanforderungen entsprechen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Helmich IT-Security GmbH technische Originalzeichen geändert oder beseitigt werden. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Kosten der Überprüfung und Reparatur zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Helmich IT-Security GmbH in Rechnung gestellt.

10. Haftung
Die Helmich IT-Security GmbH haftet für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie in den Fällen, in denen sie nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen oder Sachschäden an privat genutzten Sachen zwingend haftet. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Helmich IT-Security GmbH nur für solche Schäden deren Eintritt die Helmich IT-Security GmbH bei Vertragsabschluss nach den damals bekannten Umständen vorhersehen konnte.
Für den Erhalt von Daten auf elektronischen, magnetischen, optischen oder sonstigen Datenträgern, welche die Helmich IT-Security GmbH bei der Überprüfung oder Reparatur ausgehändigt werden, wird von der Helmich IT-Security GmbH keine Haftung übernommen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Ist der Käufer Kaufmann im Sinne des HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so
1.) ist der Erfüllungsort für alle wechselseitigen Ansprüche aus dem Kaufvertrag, seiner Durchführung und Abwicklung der Geschäftssitz der Helmich IT-Security GmbH;
2.) gilt für sämtliche Ansprüche aus 11.1. das Gericht in Marl als sachlich und örtlich vereinbart;
3.) gilt als Gerichtsstand je nach Streitwert oder sonstiger sachlicher Zuständigkeit das Gericht Marl oder das Amtsgericht Marl als örtlich und sachlich zuständig für alle Ansprüche gemäß Ziffer 11.1 als vereinbart, sofern sich die Zuständigkeit nicht bereits aus Ziffer 11.2 ergibt;
4.) ist die Helmich IT-Security GmbH in jedem Fall berechtigt den Käufer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

12. Datenschutz
Ihre Daten werden unter Beachtung der Datenschutzgesetze und anderer gesetzlicher Bestimmungen elektrisch und/oder manuell durch die Helmich IT-Security GmbH gespeichert. Sollte es zur Geschäftsabwicklung oder Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen notwendig sein, so geben wir ihre Daten auch an Dritte, unter Beachtung der entsprechenden Datenschutzbestimmungen, weiter.
Eine Weitergabe der Daten an unsere Steuer- und Wirtschaftsberater sowie Bankinstitute behalten wir uns ausdrücklich vor.

13. Exportbeschränkungen
Die von uns vertriebenen Artikel können Exportbeschränkungen unterliegen. Deshalb kann Export in einige Länder gänzlich verboten oder nur mit vorheriger behördlicher Genehmigung gestattet sein. Der Käufer  verpflichtet sich deshalb, sich strikt an mögliche Exportbeschränkungen zu halten und die behördlichen Bestimmungen für den Export genau zu beachten.

14. Mitteilungen des Verkäufers
Die Helmich IT-Security GmbH wird alle Mitteilungen an den Sitz oder die Ihr zuletzt bekannt gegebene Anschrift des Käufers richten. Schriftliche, fernschriftliche oder telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung oder der Übergabe an die Post als erfolgt.

15. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam, nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt und sind in diesem Fall so auszulegen oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck in juristischer zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird.

Marl, den 29.03.2019

AGB als Download

Helmich IT-Security GmbH - Schulstr. 134, 45770 Marl Tel.: 0 23 65/5 03 57-0 - Fax: 0 23 65/5 03 57-9000 - E-Mail: info@helmich.de